Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, Schulungen, Workshops und sonstigen Leistungen, die zwischen
GrowthHub
Jacqueline-Stein-Ring 1
53695 Bad Soden am Taunus
Deutschland
Handelsregister: 28222615
Telefon: +4941650272729
(nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website www.growthhub-solutions.de dargestellten Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2 Der Auftraggeber kann das Angebot über das Online-Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch abgeben. Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen durch:
- Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines unterzeichneten Vertrags, oder
- Erbringung der bestellten Leistung.
2.3 Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot oder Vertrag.
3.2 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
- Unternehmensberatung und strategische Beratung
- Geschäftsentwicklung und Wachstumsstrategien
- Digitale Transformation
- Prozessoptimierung
- Schulungen und Workshops
- Coaching und Mentoring
3.3 Alle Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und anerkannten Methoden.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Subunternehmer oder freier Mitarbeiter zu bedienen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Ansprechpartner während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen und Entscheidungen zeitnah getroffen werden.
4.3 Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen und zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen führen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5.5 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
6. Termine und Fristen
6.1 Terminangaben des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich zugesagt wurde.
6.2 Leistet der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht die erforderliche Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Ablauf der Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits erbrachten Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
6.3 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streik, behördliche Maßnahmen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die im Vertrag vereinbarten Zwecke.
7.3 Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber in geeigneter Form hinzuweisen, insbesondere in Referenzlisten, soweit keine entgegenstehenden berechtigten Interessen des Auftraggebers bestehen.
8. Vertraulichkeit
8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden.
8.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.
8.3 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- bei Vertragsschluss bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren,
- der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden, oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
9.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne vereinbarte Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Vertragspartei trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten oder einem Betrag in Höhe von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist,
- über das Vermögen einer Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
10.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form (E-Mail).
10.4 Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Bad Soden am Taunus, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad Soden am Taunus, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
11.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
11.6 Sofern der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB gewählt hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
12. Kontakt
Für Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen Sie uns unter:
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